Steuerberatung

Finanzbuchhaltung

Wann besteht Buchführungspflicht?
Nach § 238 HGB ist grundsätzlich jeder Kaufmann dazu verpflichtet Bücher zu führen, in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzeichnet.

Wer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach § 1 ff HGB. Danach gibt es unterschiedliche Typen von Kaufleuten:
Istkaufleute: Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben (jeder Gewerbebetrieb).
Kannkaufleute: Kaufleute, die zwar keine Istkaufleute sind, sich aber freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen.
Kaufleute kraft Handelsregistereintragung.
Formkaufleute, also Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG), sowie Genossenschaften.

Zu beachten ist dabei die Ausnahmeregelung nach § 241a HGB. Danach brauchen Einzelkaufleute  keine Bücher zu führen, sofern sie folgende Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unterschreiten:

  • Umsatzerlöse in Höhe von EUR 600.000
  • Jahresüberschüsse in Höhe von EUR 60.000

Unsere Leistungen

Wir übernehmen für Sie die Buchhaltung. Dabei legen wir bei der Zusammenarbeit mit unserem Mandanten  besonderes Augenmerk auf einen straffen und effizienten Prozess und Nutzen alle Möglichkeiten der Digitalisierung. Unser oberstes Ziel ist es, dass Sie sich auf Ihre Kernaufgaben und Ihr operatives Geschäft konzentrieren können und unsere Auswertungen und Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, Ihnen als fundierte Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen dienen. Der Prozess der Zusammenarbeit wird auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens individuell abgestimmt.

Unsere Leistungen umfassen im speziellen:

Einrichtung der Buchführung

Erstellung der Buchführung aufgrund vorsortierter und vollständiger Belege

Vorbereitung der Belege zur Erstellung der Buchhaltung

Hilfeleistung und Überwachung der von Mandanten erstellten Buchführungen

Erfassung der von Mandanten vorkontierten Buchführungen

Datenaustausch über Unternehmen-Online

Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Branchenvergleich (wie steht Ihr Unternehmen zur Konkurrenz)

Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Offene-Posten-Buchführung

Anlagenbuchführung

Unterstützung bei der Automatisierung des Buchhaltungsprozesses (elektronisches Einspielen von Daten aus Ihren Systemen)

Automatisierung des Überweisungsvorgangs von Eingangsrechnungen

Lohnbuchhaltung inkl. Baulohn

Die Lohnbuchhaltung stellt eine kosten- und zeitintensive Aufgabe dar. Die ständigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht führen vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu erheblichen Mehrbelastungen. Damit Sie sich in Ihrem Unternehmen auf das Wesentliche konzentrieren können, übernehmen wir die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Auch hier liegt unser Schwerpunkt darauf, die Zusammenarbeit für Sie zeit- und kosteneffizient zu gestalten. Wir erarbeiten mit Ihnen Ihren individuellen Lohnprozess, der die Bedürfnisse Ihres Unternehmens widerspiegelt und unterstützen Sie beim Aufbau Ihres digitalen Lohnbüros. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Vorlagen zur Erfassung der für die Lohnbuchhaltung relevanten Daten in digitaler Form zur Verfügung, sowie die Infrastruktur zur elektronischen Übermittlung an uns.

Wir haben auch eine langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Baulöhnen. Auch hier können wir Ihr Unternehmen umfassend begleiten.

Unsere Leistungen sind dabei:

Durchführung von Lohnbuchhaltungen

Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen

Beitragsnachweise für Krankenkassen

Fristgerechte An- und Abmeldung von Mitarbeitern

Berücksichtigung und Berechnung von Sachbezügen, Überstunden, Urlaubsentschädigungen etc.

Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen und Direktversicherungen

Aufbau eines digitalen Lohnbüros

Durchführung der Überweisung der Lohn- und Gehaltszahlungen

Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie von Einnahmen-Überschussrechnungen

Jeder Einzelunternehmer und jede Personengesellschaft, die als Kaufmann buchführungspflichtig ist und die Grenzen des § 241a HGB (EUR 600.000 Umsatz, 60.000 EUR Jahresüberschuss) übersteigen, sind nach § 242 HGB zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und zur jährlichen Jahresabschlusserstellung verpflichtet.

Der gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft hat zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie aus dem Anhang besteht. Mittelgroße Kapitalgesellschaften haben zusätzlich einen Lagebericht zu erstellen.

Der Jahresabschluss nach Steuerrecht stellt die Grundlage zur Berechnung der Steuerlast dar. Der Jahresabschluss nach dem Handelsrecht stellt vor allem ein Kommunikationsinstrument für Banken, Ratingagenturen und die Öffentlichkeit dar.

Wir erstellen für Sie die Abschlüsse sowohl nach Handels- und Steuerrecht und erbringen folgende Leistungen für Sie:

Handelsbilanz / Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung

Einnahmenüberschussrechnung

Erstellung der Anlagenbuchführung

Erstellung eines Anhangs

Publizierung Ihres Jahresabschlusses im Handelsregister

Berechnung des steuerlichen Ergebnisses

Jahresabschlussbesprechung

Vorbereitung und Teilnahme an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen

Branchenvergleich (wie steht Ihr Unternehmen zur Konkurrenz)

Digitaler Finanzbericht (DiFin)

Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen

Erstellung der Einkommensteuererklärung

Für natürliche Personen erstellen wir die Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie dabei bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Wir berücksichtigen bei der Erstellung der Steuererklärungen die gesetzlichen Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume in Ihrem Sinne. Auch hierbei setzen wir die modernsten technischen Möglichkeiten ein, um Sie zu entlasten. So können Sie Ihre Belege über Datev Meine Steuern einfach digitalisieren und uns elektronisch zukommen lassen. Ihr Vorteil ist, dass Sie neben dem Zeitgewinn Ihre Belege und unterlagen bereits sortiert abgelegt haben. Langes suchen von steuerrelevanten Unterlagen gehört somit der Vergangenheit an. Die Einrichtung wird von uns erledigt.

Steuergestaltungsberatung

Als Ihr steuerlicher Berater kennen wir Ihre Einkommensverhältnisse und liquiden Mittel. Wir zeigen Ihnen im Rahmen der Steuergestaltungsberatung neue Potentiale auf, um Steuern zu sparen. Egal ob Sie die Steuerlast Ihrer privaten Steuern, in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Firmengruppe senken möchten. Wir beraten Sie umfassend und finden eine individuelle Lösung Ihre steuerliche Belastung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu minimieren, auch im internationalen Kontext.

Existenzgründungsberatung

Planen Sie den Schritt in die Selbständigkeit und möchten ein Gewerbe anmelden oder ein Unternehmen gründen? Wir beraten Sie von der Rechtsformwahl bis zur Beantragung eines Gründungszuschusses. Sie profitieren dabei auch von unserem Netzwerk zu den maßgeblichen Stellen, beispielsweise bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, um eine schnelle Auszahlung von Förderungen zu erzielen. Auch bei der Beantragung von Gründungsfinanzierungen (KfW-Darlehen) beraten und unterstützen wir Sie tatkräftig mit Businessplänen, Liquiditätsplanungen und begleiten Sie bei Bankgesprächen.

Leistungen:

Erstellung von Businessplänen

Beantragung von Fördermitteln und Gründungszuschüssen

Finanzierungsberatung (KfW-Darlehen)

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